Ein Genosse muss sich vor Gericht wegen des Anpöbelns von Polizist*innen verantworten. In Anwesenheit von zwei Polizist*innen soll er „da ist ja wieder der Rassistenverein“ gesagt haben. Die Bezeichnung der Polizei als Rassistenverein ist eigentlich von der Meinungsfreiheit gedeckt und durch viele Vorfälle sogar belegbar. Außerdem ist Kollektivbeleidigung nicht strafbar. Die zwei Polizist:innen haben sich jedoch persönlich angesprochen gefühlt und erstatteten Anzeige wegen Beleidigung.
800€ Strafe in erster Instanz In der ersten Instanz im Januar 2024 gabs 800 Euro Strafe (40 Tagessätze a 20 Euro). Der Betroffene habe genau die beiden staatlich bezahlten Gewalttäter beleidigt, die sich von der Bezeichnung „Rassist*innenverein“ angesprochen fühlten. Der Betroffene legte Berufung ein, nun kommt die Staffel 2.
In der Bundesrepublik gibt es so etwas wie „Beamt*innenbeleidigung“ nicht mehr. Die Rechtsprechung regelt außerdem, das auf Kollektive Aussagen wie „Die Polizei Stuttgart ist ein Rassist*innenverein“ vom demokratischen Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sind und damit nicht strafbar.
Kundgebung vor dem Gericht Erster Verhandlungstag ist am Mittwoch, den 30. April um 9h im Landgericht Stuttgart (Urbanstraße 20, 70182 Stuttgart). Wir melden eine Kundgebung vor dem Gericht an. Bitte kommt vorbei und seit Publikum im Gerichtssaal. Es wird eher brav werden, Ziel des ganzen ist: Keine Zecke geht allein!
Schikanen Bitte passt auf euch auf, jetzt wo wir den Verhandlungstermin wegen Kritik an staatlich bezahlten Gewalttäter*innen öffentlich machen, werden die staatlich bezahlten Gewalttäter*innen sicher dafür sorgen, dass es am Gericht schikanöse und einschüchternde Kontrollen wie in Russland geben wird.
Soligruppe „Gegen örtliche Rassist*innenvereine“